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Widerrufsbutton: Pflicht für Online-Shops seit 19. Juni 2026Was dein Shopjetzt braucht.

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Verbraucher Online-Verträge mit wenigen Klicks widerrufen können (§ 356a BGB). Was das konkret heißt, wen es betrifft und wie du die Widerrufsfunktion in WooCommerce, Shopify & Co. sauber umsetzt.

Leotrim Sallahaj Inhaber LEOSA Marketing und Werbeagentur Leotrim SallahajInhaber LEOSA · über 200 Projekte seit 2019 9 Min. Lesezeit
Kleiner Einkaufswagen vor einem Laptop mit geöffnetem Online-Shop, Symbolbild zur Widerrufsbutton-Pflicht
Widerrufsbutton nach § 356a BGB · Pflicht seit 19. Juni 2026
Inhalt dieses Artikels
  1. Was sich geändert hat
  2. Live-Demo
  3. Wer betroffen ist
  4. Anforderungen
  5. Kündigungsbutton
  6. Risiken
  7. Technische Umsetzung
  8. Typische Fehler
  9. Pflicht oder Chance
  10. Umsetzung mit LEOSA
  11. Schnell-Check
  12. Häufige Fragen
Kurz & direkt beantwortet

Was ist der Widerrufsbutton und seit wann ist er Pflicht?

Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB, die seit dem 19. Juni 2026 Pflicht ist. Wer Verträge mit Verbrauchern über eine Website, App oder einen Marktplatz schließt und dabei ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, muss eine deutlich beschriftete Funktion wie „Vertrag widerrufen“ anbieten. Der Verbraucher gibt Name, Vertragsangaben und E-Mail ein, bestätigt mit „Widerruf bestätigen“ und erhält sofort eine Eingangsbestätigung. Eine reine Widerrufsbelehrung in den AGB reicht nicht mehr.

  • Zwei Schritte: „Vertrag widerrufen“, dann „Widerruf bestätigen“.
  • Ständig verfügbar, gut sichtbar, grundsätzlich ohne Login.
  • Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit, z. B. per E-Mail.
Pflicht seit
19. Juni 2026
Rechtsgrundlage
§ 356a BGB
EU-Vorgabe
Richtlinie (EU) 2023/2673
Betrifft
Online-Verträge mit Verbrauchern mit Widerrufsrecht

Was hat sich am 19. Juni 2026 geändert?

Bisher reichte es, Verbraucher in der Widerrufsbelehrung über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Widerrufen wurde per E-Mail, Brief oder Formular. Seit dem 19. Juni 2026 muss der Widerruf direkt auf der Website oder in der App möglich sein, über eine eigene, klar beschriftete Funktion.

Das Prinzip: Ein Vertrag soll sich so einfach widerrufen lassen, wie er geschlossen wurde. Die Pflicht geht auf die EU-Richtlinie 2023/2673 zurück und steht in Deutschland im neuen § 356a BGB. Das Umsetzungsgesetz wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 28). Eine Übergangsfrist gibt es nicht: Die Pflicht gilt für alle Verträge, die seit dem Stichtag online geschlossen werden.

Das Vorbild ist der Kündigungsbutton (§ 312k BGB), der seit Juli 2022 für Abos gilt. Der Widerrufsbutton betrifft aber alle Fernabsatzverträge mit Widerrufsrecht, also auch ganz normale Einkäufe im Online-Shop.

Live-Demo: So funktioniert die Widerrufsfunktion

Probier es aus. Die Demo zeigt den gesetzlich vorgesehenen Ablauf in drei Schritten. Es werden keine Daten gesendet oder gespeichert.

Footer · auf jeder Seite
ImpressumDatenschutzAGB
  1. WiderrufsfunktionDeutlich beschriftet, z. B. „Vertrag widerrufen“. Während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht erreichbar, etwa im Footer jeder Seite.
  2. Angaben & BestätigungNur Name, Angaben zum Vertrag und ein elektronischer Kontakt. Abgesendet wird über eine Schaltfläche wie „Widerruf bestätigen“.
  3. EingangsbestätigungUnverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail, mit Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für alle Unternehmer, die mit Verbrauchern Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließen, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Unabhängig von der Unternehmensgröße. Das betrifft weit mehr als klassische Shops:

Online-Shops

WooCommerce, Shopify, Shopware oder Eigenentwicklung: jeder Verkauf an Verbraucher.

Digitale Produkte

Online-Kurse, E-Books, Software und digitale Dienstleistungen.

Buchungen & Abos

Coachings, Kurse, Mitgliedschaften und Dienstleistungen, die online gebucht werden.

Marktplätze

Auch Verträge über die Oberfläche eines Marktplatzes sind erfasst.

Bin ich betroffen? Drei Fragen
Verkaufst du an Verbraucher (B2C)?
Wird der Vertrag online geschlossen (Website, App, Marktplatz)?
Haben deine Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht?
ErgebnisBeantworte die drei Fragen

Das Ergebnis ist eine erste Einschätzung, keine Rechtsberatung.

Kein Widerrufsrecht besteht zum Beispiel bei nach Kundenwunsch angefertigter Ware, schnell verderblichen Lebensmitteln oder versiegelten Hygieneartikeln nach dem Öffnen (§ 312g Abs. 2 BGB). Ob eine Ausnahme greift, solltest du im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.

Die Anforderungen im Detail

§ 356a BGB regelt genau, wie die Widerrufsfunktion aussehen und funktionieren muss:

  1. Eindeutige Beschriftung. Die erste Schaltfläche heißt „Vertrag widerrufen“ oder trägt eine gleichbedeutende, eindeutige Formulierung. Begriffe wie „Stornieren“ oder „Hilfe“ reichen nicht.
  2. Ständig verfügbar. Während der gesamten Widerrufsfrist hervorgehoben platziert und leicht erreichbar, zum Beispiel im Footer jeder Seite.
  3. Grundsätzlich ohne Login. Die Funktion darf nicht hinter einer Registrierung versteckt werden. Eine Ausnahme kann gelten, wenn schon der Vertrag zwingend ein Kundenkonto voraussetzt.
  4. Nur nötige Angaben. Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrags und ein elektronisches Kontaktmittel. Ein Widerrufsgrund darf nicht verlangt werden.
  5. Bestätigungsschaltfläche. Abgeschickt wird über eine Schaltfläche mit „Widerruf bestätigen“ oder einer gleichbedeutenden Formulierung.
  6. Eingangsbestätigung. Unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
  7. Rechtzeitigkeit. Der Widerruf gilt als fristgerecht, wenn er vor Ablauf der Frist über die Funktion abgeschickt wurde.

Zusätzlich muss die Widerrufsbelehrung angepasst werden: Sie informiert jetzt auch über die elektronische Widerrufsfunktion. Wer noch alte Rechtstexte nutzt, sollte sie aktualisieren lassen.

Widerrufsbutton und Kündigungsbutton: Der Unterschied

Ein vorhandener Kündigungsbutton ersetzt den Widerrufsbutton nicht. Beide Funktionen sind rechtlich getrennt:

KriteriumKündigungsbuttonWiderrufsbutton
Rechtsgrundlage§ 312k BGB§ 356a BGB
Pflicht seit1. Juli 202219. Juni 2026
BetrifftDauerschuldverhältnisse wie AbosFernabsatzverträge mit Widerrufsrecht
BeispielStreaming-Abo kündigenOnline-Kauf innerhalb der Frist widerrufen
Beschriftung„Verträge hier kündigen“„Vertrag widerrufen“

Wer Abos online verkauft, braucht in der Regel beide Funktionen: den Widerrufsbutton für die Widerrufsfrist und den Kündigungsbutton für die Laufzeit danach.

Was droht, wenn der Button fehlt?

Ob der Button vorhanden ist, lässt sich mit einem Blick prüfen. Deshalb ist der Widerrufsbutton ein leichtes Ziel für Abmahnungen.

  • Abmahnungen

    Wettbewerber und Verbände können fehlende oder fehlerhafte Funktionen abmahnen, ähnlich wie beim Kündigungsbutton. Dazu kommen Kosten und eine Unterlassungserklärung.

  • Längere Widerrufsfrist

    Nach verbreiteter Ansicht kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern, wenn die Funktion fehlt und die Belehrung damit unvollständig ist.

  • Unzufriedene Kunden

    Wer seinen Widerruf nicht einfach erklären kann, schreibt E-Mails, ruft an oder bewertet negativ. Das kostet Zeit und Vertrauen.

Technische Umsetzung in WooCommerce, Shopify & Co.

Die Widerrufsfunktion lässt sich in allen gängigen Systemen nachrüsten, ohne das Shopsystem zu wechseln. Der Weg unterscheidet sich je nach System:

Shopsysteme

  • WooCommerceEigene Seite mit Formular, verlinkt im Footer, Abgleich mit der Bestellung und automatische Bestätigungsmail. Umsetzbar per Erweiterung oder individuell.
  • ShopifyApp oder Anpassung im Theme, inklusive Bestätigungsmail.
  • Shopware & andereErweiterung des Herstellers oder eigene Lösung, je nach Version.
  • MarktplätzePrüfen, welche Funktion der Marktplatz bereitstellt. Die Verantwortung bleibt beim Händler.

Darauf kommt es an

  • Beschriftung prüfen„Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“, nicht frei erfunden
  • Bestätigung testenKommt die E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit an?
  • Prozess intern klärenWer bearbeitet eingehende Widerrufe und wie schnell?
  • Rechtstexte anpassenWiderrufsbelehrung und AGB passend zur Funktion
Person kauft auf einem Tablet in einem Online-Shop ein, Symbolbild für mobile Nutzung der Widerrufsfunktion

Mobil zuerst denken

Viele Kunden kaufen auf Smartphone oder Tablet ein. Die Widerrufsfunktion muss deshalb auch mobil sofort auffindbar und bedienbar sein:

  • Im Footer gut lesbarNicht in eingeklappten Menüs oder winziger Schrift verstecken.
  • Große EingabefelderWenige Felder, passende Tastatur für E-Mail, klare Fehlermeldungen.
  • Auf echten Geräten testeniPhone, Android, Tablet: vom Footer bis zur Bestätigungsmail.

Typische Fehler bei der Umsetzung

  • Versteckt platziert

    Nur in der Widerrufsbelehrung verlinkt oder in kleiner Schrift. „Hervorgehoben und leicht erreichbar“ ist dann nicht erfüllt.

  • Login als Hürde

    Der Widerruf funktioniert nur im Kundenkonto, obwohl auch Gäste bestellen können.

  • Grund als Pflichtfeld

    Ein Pflichtfeld „Warum widerrufst du?“ ist nicht zulässig. Freiwillige Umfragen gehören nicht in die Funktion.

  • Keine Bestätigung

    Die Eingangsbestätigung fehlt oder enthält weder Datum noch Uhrzeit.

  • Falsche Beschriftung

    „Stornieren“, „Rücksendung“ oder „Kontakt“ statt „Vertrag widerrufen“.

  • Alte Rechtstexte

    Die Widerrufsbelehrung erwähnt die neue Funktion nicht oder widerspricht dem tatsächlichen Ablauf.

Pflicht oder Chance?

Für kleine Shops ist jede neue Pflicht zusätzlicher Aufwand. Gleichzeitig ersetzt eine saubere Widerrufsfunktion unstrukturierte E-Mails und Rückfragen durch einen klaren, automatisierten Ablauf mit eindeutiger Dokumentation. Und wer sieht, dass ein Widerruf unkompliziert möglich ist, kauft oft mit weniger Zögern.

Wer den Umbau ohnehin angeht, kann gleich den ganzen Bestellprozess prüfen: Checkout, Rechtstexte, Ladezeit und Barrierefreiheit. Was ein Shop insgesamt braucht, erklären wir im Ratgeber Online-Shop-Erstellung.

So setzen wir den Widerrufsbutton für dich um

  1. 1
    Kostenloser Shop-Check

    Wir prüfen, ob und wo die Funktion fehlt, inklusive Mobilansicht und Bestätigungsmail.

  2. 2
    Festpreisangebot

    Du bekommst einen klaren Plan für dein Shopsystem und einen transparenten Festpreis.

  3. 3
    Technische Umsetzung

    Button, Formular, Bestellabgleich und automatische Eingangsbestätigung, abgestimmt auf dein Design.

  4. 4
    Test & Übergabe

    Tests auf Desktop und Smartphone, Übergabe des internen Ablaufs. Die Rechtstexte stimmst du mit deinem Rechtstext-Anbieter oder Anwalt ab.

LEOSA bietet keine Rechtsberatung. Wir setzen die Funktion technisch um. Für die rechtliche Prüfung von Widerrufsbelehrung und AGB empfehlen wir einen spezialisierten Rechtstext-Anbieter oder eine Kanzlei.

Schnell-Check: Ist dein Shop bereit?

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Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Seit wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?

Seit dem 19. Juni 2026. Grundlage ist § 356a BGB, der die EU-Richtlinie 2023/2673 umsetzt. Das Gesetz wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Wer muss einen Widerrufsbutton anbieten?

Alle Unternehmer, die mit Verbrauchern Verträge über eine Website, App oder einen Marktplatz schließen, wenn dabei ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, also auch für kleine Shops, Kursanbieter, Coaches und Dienstleister mit Online-Buchung. Reine B2B-Angebote sind nicht erfasst.

Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet sein?

Die erste Schaltfläche mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden, eindeutigen Formulierung. Die Schaltfläche zum Absenden mit „Widerruf bestätigen“ oder einer gleichbedeutenden Formulierung. Mehrdeutige Begriffe wie „Stornieren“ reichen nicht.

Darf die Widerrufsfunktion hinter einem Login liegen?

Grundsätzlich nein. Die Funktion muss leicht erreichbar sein und darf nicht hinter einer Registrierung versteckt werden. Eine Ausnahme kann gelten, wenn der Vertrag selbst zwingend ein Kundenkonto voraussetzt.

Welche Angaben darf ich beim Widerruf abfragen?

Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrags, etwa die Bestellnummer, und ein elektronisches Kontaktmittel für die Bestätigung. Einen Widerrufsgrund darfst du nicht verlangen.

Reicht eine Widerrufsbelehrung in den AGB noch aus?

Nein. Die Belehrung bleibt Pflicht und muss zusätzlich über die elektronische Widerrufsfunktion informieren. Daneben braucht es die tatsächlich nutzbare Funktion auf der Website oder in der App.

Was passiert, wenn der Widerrufsbutton fehlt?

Es drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände. Nach verbreiteter Ansicht kann sich außerdem die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern, weil die Belehrung über die Funktion unvollständig ist.

Ersetzt der Kündigungsbutton den Widerrufsbutton?

Nein. Der Kündigungsbutton (§ 312k BGB) betrifft die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen wie Abos. Der Widerrufsbutton (§ 356a BGB) betrifft den Widerruf von Fernabsatzverträgen innerhalb der Widerrufsfrist. Wer Abos verkauft, braucht in der Regel beide.

Funktioniert der Widerrufsbutton mit WooCommerce und Shopify?

Ja. In WooCommerce über eine Erweiterung oder eine individuelle Seite mit Formular und Bestätigungsmail, in Shopify über eine App oder Anpassungen im Theme. Ein Systemwechsel ist nicht nötig. Wichtig ist, dass Beschriftung, Ablauf und Bestätigung alle Anforderungen erfüllen.

Wie hilft LEOSA bei der Umsetzung?

Wir prüfen deinen Shop kostenlos, setzen Button, Formular, Bestellabgleich und Eingangsbestätigung technisch um und testen alles auf Desktop und Smartphone, zum Festpreis. Für die Rechtstexte arbeitest du mit deinem Rechtstext-Anbieter oder Anwalt.
Leotrim Sallahaj, Autor und Inhaber von LEOSA
Über den Autor

Leotrim Sallahaj

Gründer und Inhaber von LEOSA Marketing & Werbeagentur in Konstanz. Seit 2019 hat er über 200 Projekte in Webdesign, SEO, Google Ads und Social Media umgesetzt, darunter WooCommerce-Shops und deren laufende technische Betreuung.

  • Gründer seit 2019
  • Google Ads zertifiziert
  • Webdesign · SEO · GEO
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Leotrim Sallahaj, Inhaber von LEOSA
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