LEOSA – Leotrim Sallahaj
Klingenbergstraße 15, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 3810239
E-Mail: info@leosa.de
Web: https://www.leosa.de/

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand / letzte Aktualisierung: 30.06.2021

  1. Geltung, Begriffsbestimmungen
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Einzelunternehmer Leotrim Sallahaj, handelnd unter „LEOSA“ („Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Vertragspartner („Auftraggeber“, „Kunde“).
    1.2 Ergänzend gelten – sofern einschlägig – die Besonderen Geschäftsbedingungen für Webdesign, Webhosting, Wartung von Websites/Webshops sowie Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA) („Besondere Bedingungen“). Diese Besonderen Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
    1.3 LEOSA erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und der jeweiligen Besonderen Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn LEOSA ihrer Geltung vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn LEOSA in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
    1.4 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, sofern die spätere Beauftragung in sachlichem Zusammenhang steht und der Kunde Unternehmer ist.
    1.5 Soweit in diesen AGB von „schriftlich“ die Rede ist, genügt E-Mail, sofern nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. Vertragsabschluss, Angebot, Leistungsbeschreibung
    2.1 Angebote und Kostenvoranschläge werden schriftlich erteilt und sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend und unverbindlich.
    2.2 Der Vertrag kommt zustande durch (a) eine schriftliche Auftragsbestätigung von LEOSA oder (b) die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung durch LEOSA, jeweils auf Basis des Angebots/der Leistungsbeschreibung, oder (c) die Zahlung einer vereinbarten Anzahlung durch den Kunden unter eindeutiger Bezugnahme auf das Angebot (z. B. Angebotsnummer/Projektbezeichnung), sofern LEOSA die Zahlung nicht unverzüglich zurückweist.
    2.3 Leistungsumfang, Meilensteine, Teilleistungen, Abnahmekriterien, Projektannahmen sowie etwaige Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, diesen AGB und den Besonderen Bedingungen.
  3. Leistungserbringung, Einsatz Dritter, Kommunikation
    3.1 LEOSA wickelt angenommene Aufträge nach Möglichkeit zügig ab. LEOSA ist jedoch erst zur Leistungserbringung verpflichtet, sobald (a) vereinbarte Anzahlungen/Teilzahlungen eingegangen sind, (b) alle wesentlichen technischen und vertraglichen Eckpunkte geklärt sind und (c) die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten, Spezifikationen, Layoutelemente und Freigaben vollständig und verwertbar vorliegen.
    3.2 Der Kunde trägt den Mehraufwand und die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben/Freigaben wiederholt, angepasst oder verzögert werden.
    3.3 LEOSA ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder geeignete Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt in jedem Fall LEOSA.
    3.4 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Kommunikation in deutscher Sprache.
  4. Fristen, Termine, Verzug
    4.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als verbindlich vereinbart wurden.
    4.2 LEOSA ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden stammen (insbesondere verspätete Inhalte, fehlende Freigaben, fehlende Mitwirkung) oder auf Verzögerungen durch Dritte (z. B. Hosting-/Domain-Provider, Plugin-Anbieter, Plattformbetreiber) beruhen, hat LEOSA nicht zu vertreten; vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen. Gleiches gilt für unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse (höhere Gewalt).
    4.3 Eine Nichteinhaltung von Terminen ist nur dann als Leistungsstörung anzusehen, wenn der Kunde LEOSA schriftlich auf den Verzug hingewiesen und eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstreicht. Erst danach stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, soweit nicht in diesen AGB abweichend geregelt.
  5. Reaktionszeiten bei Anfragen
    5.1 LEOSA bemüht sich, Anfragen nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden (werktags) zu bearbeiten. Hieraus folgt keine verbindliche Reaktions- oder Lösungsfrist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  6. Rücktritt, Kündigung, Projektabbruch
    6.1 LEOSA ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, insbesondere wenn der Kunde seinen Informations-, Mitwirkungs- oder Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt und eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos verstreicht.
    6.2 Tritt der Kunde von einem wirksam zustande gekommenen Auftrag zurück, kündigt er ohne wichtigen Grund oder beendet er die Zusammenarbeit vor Fertigstellung, werden alle bis dahin angefallenen Kosten und Stundenaufwände nach den vereinbarten Konditionen abgerechnet.
    6.3 Bereits erstellte Konzepte, Entwürfe, Texte, Designs, Quellcodes, Websites und sonstige Arbeitsergebnisse gehen erst nach vollständiger Bezahlung in dem Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte (Ziffer 12) auf den Kunden über.
  7. Vergütung Webdesign/Websites/Webshops, Auslagen, Kostenvoranschlag
    7.1 Mangels abweichender Vereinbarung entsteht der Honoraranspruch von LEOSA mit jeder Teilleistung. LEOSA ist berechtigt, 50 % Vorauszahlung zu verlangen.
    7.2 Sofern nicht anders vereinbart, werden weitere 50 % spätestens bei Onlinegang (Live-Schaltung) bzw. bei Übergabe zur Nutzung fällig.
    7.3 Honorarangaben verstehen sich – mangels anderer Angaben – als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. allfälliger Auslagen/Fremdkosten (z. B. Reise-/Fahrtkosten, Lizenzentgelte, Stockmaterial, Mediakosten, Providerkosten). Preisangaben erfolgen in Euro.
    7.4 Überschreitungen eines schriftlichen Kostenvoranschlags um mehr als 10 % werden dem Kunden rechtzeitig angezeigt. Die Kostenerhöhung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig zumutbare kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
    7.5 Zur Abgeltung besonderer Rechteübertragungen (z. B. Exklusivität, Bearbeitung, räumliche/zeitliche Erweiterung) ist LEOSA nur berechtigt, einen Zuschlag zu berechnen, sofern dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
  8. Vergütung SEO/SEA/Stundenpakete, Zahlungsbedingungen, Verzug
    8.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung bei Rechnungslegung ohne Abzug binnen 15 Tagen fällig.
    8.2 Im Fall des Zahlungsverzugs kann LEOSA Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. LEOSA ist berechtigt, nach einer Zahlungserinnerung eine Mahnung zu übermitteln und – soweit rechtlich zulässig – Mahnkosten in Höhe von 15,00 € zu berechnen. LEOSA ist nicht verpflichtet, vor weiteren Maßnahmen zu mahnen.
    8.3 Bei weiterem Zahlungsverzug ist LEOSA berechtigt, sämtliche für den Kunden erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen und Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen einzustellen. Die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung trägt der Kunde, soweit er sich im Verzug befindet und dies rechtlich zulässig ist.
    8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von LEOSA aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
  9. Mitwirkungspflichten des Kunden
    9.1 Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch LEOSA setzt eine enge Kooperation der Vertragsparteien und die Mitwirkung des Kunden voraus.
    9.2 Der Kunde stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge (z. B. Zugangsdaten, Spezifikationen, Layoutelemente, Logos, Texte, Bilder) vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
    9.3 Zu den vom Kunden bereitzustellenden Informationen zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht zur Verfügung stellt.
    9.4 Der Kunde stellt ausreichend qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung und sorgt dafür, dass diese die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse besitzen, einschließlich des Rechts zur Vereinbarung eventueller Auftragsänderungen.
    9.5 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht unverzüglich, verlängern sich vertraglich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. LEOSA kann hierdurch verursachten Mehraufwand (insbesondere für verlängerte Bereitstellung eigener Ressourcen) in Rechnung stellen.
    9.6 Alle Mitwirkungspflichten werden vom Kunden grundsätzlich kostenlos erbracht.
  10. Abnahme, Mängelrüge, Nacherfüllung
    10.1 Der Kunde hat Werkleistungen von LEOSA schriftlich abzunehmen.
    10.2 Die Abnahme hat innerhalb von 7 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem der Kunde erstmals Zugang zum Leistungsgegenstand hat bzw. ihm dieser bereitgestellt wurde.
    10.3 Etwaige Mängel sind innerhalb der Abnahmefrist schriftlich zu rügen und hinreichend genau zu beschreiben, zu belegen und zu begründen.
    10.4 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung (Verbesserung oder Ersatzleistung) durch LEOSA innerhalb angemessener Frist zu.
    10.5 Erfolgt keine fristgerechte Abnahmeerklärung oder Mängelrüge, gilt die Leistung nach Ablauf der Abnahmefrist als mängelfrei abgenommen.
  11. Gewährleistung, Haftung, Freistellung
    11.1 Gewährleistung
    a) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
    b) Soweit gesetzlich zulässig, kann gegenüber Unternehmern die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate ab Abnahme verkürzt werden; gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
    c) LEOSA behebt berechtigt gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist. Der Kunde hat dabei erforderliche Unterstützung zu leisten (z. B. Bereitstellung von Zugängen, Fehlerbeschreibungen, Testdaten).

11.2 Haftung
a) LEOSA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LEOSA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Soweit nach den vorstehenden Regeln eine Haftungsbegrenzung zulässig ist, ist die Haftung der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert (ohne Auslagen und Umsatzsteuer) begrenzt.
d) Gesetzliche Haftungstatbestände (z. B. Produkthaftung) bleiben unberührt.

11.3 Rechte Dritter, Freistellung
a) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages bereitgestellten Unterlagen und Inhalte (Fotos, Logos, Texte, Marken usw.) auf bestehende Rechte Dritter zu prüfen und nur rechtmäßig nutzbare Inhalte bereitzustellen.
b) LEOSA haftet nicht wegen einer Verletzung von Rechten Dritter, soweit diese auf kundenbereitgestellten Inhalten/Weisungen beruht. Wird LEOSA wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, stellt der Kunde LEOSA vollständig von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.

11.4 Änderungen durch den Kunden oder Dritte
Nimmt der Kunde selbst oder nehmen Dritte Änderungen (welcher Art auch immer) an den Leistungen von LEOSA vor (z. B. Datenbankstruktur, Quellcode, Plugins, Konfigurationen), entfallen Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und Schadenersatz insoweit, wie die Änderungen ursächlich für den Mangel/Schaden sind, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Eigentum, Nutzungsrechte, Urheberschutz, Referenzen
    12.1 Sämtliche Leistungen von LEOSA sowie deren einzelne Teile (insbesondere Entwürfe, Konzepte, Layouts, Quellcode, Texte, Grafiken) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von LEOSA, soweit rechtlich zulässig.
    12.2 Der Kunde erwirbt nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse in dem im Vertrag vorgesehenen Umfang. Mangels abweichender Vereinbarung erhält der Kunde ein einfaches (nicht exklusives), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
    12.3 Für unveränderten Open-Source-Code gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Open-Source-Software. Für Drittleistungen/Third-Party-Komponenten (z. B. Plugins, Themes, Stockmaterial, Fonts) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters; der Kunde ist für die Einhaltung und ggf. den Erwerb erforderlicher Lizenzen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
    12.4 Änderungen und/oder Bearbeitungen von Leistungen von LEOSA, insbesondere Weiterentwicklungen, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von LEOSA zulässig, sofern dies nicht zwingenden gesetzlichen Rechten widerspricht. Für eine über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung ist die Zustimmung von LEOSA erforderlich; LEOSA ist berechtigt, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen.
    12.5 LEOSA ist berechtigt, auf Websites oder sonstigen Werbemitteln des Kunden in angemessener Form als Urheber/Agentur hinzuweisen und zu verlinken, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
    12.6 LEOSA ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der eigenen Website auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden unter Verwendung des Kundennamens und des Kundenlogos hinzuweisen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
  2. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
    13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit gesetzlich zulässig.
    13.2 Erfüllungsort ist Konstanz.
    13.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Konstanz ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Schlussbestimmungen
    14.1 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses, soweit gesetzlich zulässig.
    14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Besondere Geschäftsbedingungen für Webdesign / Websites / Webshops

  1. Screen-Design, Korrekturschleifen
    15.1 Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind für Grafik- und Designarbeiten zwei Korrekturläufe inklusive. Weitere Korrekturen/Änderungsschleifen werden nach Aufwand abgerechnet.
  2. Browser-Kompatibilität
    16.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Websites in unterschiedlichen Browsern, auf unterschiedlicher Hardware und auf unterschiedlichen Betriebssystemen abweichend dargestellt werden können.
    16.2 Soweit nicht anders vereinbart, wird die Kompatibilität für Browserversionen gewährleistet, die zum Zeitpunkt des Livegangs eine Verbreitung von mindestens 5 % in Deutschland aufweisen. Unterstützung weiterer/älterer Browser oder besonderer Umgebungen ist gesondert zu vereinbaren und kann Mehrkosten verursachen.
  3. Open-Source-Systeme
    17.1 Kommt Open-Source-Software (z. B. WordPress, Magento, TYPO3) zum Einsatz, verwendet LEOSA grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Release-Version, sofern keine sachliche Indikation für eine andere Version besteht.
    17.2 Der Einsatz von Open-Source-Software kann Entwicklungskosten senken. LEOSA kann jedoch nur Gewähr für selbst programmierte Programmbestandteile übernehmen.
    17.3 Fehlerbehebungen oder Funktionserweiterungen im zugrunde liegenden Open-Source-System erfolgen nach Absprache und werden nach Aufwand abgerechnet, sofern sie nicht ausdrücklich Teil des Angebots sind.
  4. Dokumentationen
    18.1 Für eingesetzte Software-Systeme sind Dokumentationen häufig online oder in Buchform verfügbar.
    18.2 Soweit nicht gesondert vereinbart, dokumentiert LEOSA ausschließlich selbst geschriebene Programmteile in angemessenem Umfang im Quellcode.
    18.3 Eine darüberhinausgehende Installations-, Benutzer- oder Daten-Dokumentation ist kostenpflichtig und gesondert zu vereinbaren.
  5. Mobile Endgeräte / Responsive Optimierung
    19.1 Eine optimale Darstellung auf mobilen Endgeräten kann eine gesonderte Optimierung von Design und Umsetzung erfordern und ist – sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten – gesondert zu vereinbaren.
    19.2 Wegen unterschiedlicher Bildschirmauflösungen sowie unterschiedlicher Hardware-/Betriebssystem-/Browser-Kombinationen kann keine exakt identische Darstellung auf allen Geräten garantiert werden.
    19.3 Technologien, die auf bestimmten Endgeräten nicht unterstützt werden (z. B. veraltete/abgekündigte Technologien), können nicht zugesichert werden. Native Apps sind nicht Bestandteil von Webprojekten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  6. Updates
    20.1 Das Einspielen verfügbarer Software-Updates oder Versions-Upgrades ist – sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten – nicht Bestandteil des Webdesign-/Webshop-Projekts und kann im Rahmen eines separaten Service- oder Wartungsvertrages vereinbart werden.
  7. IT-Sicherheit
    21.1 Keine Software ist zu 100 % sicher. Open-Source-Systeme oder Frameworks werden in der jeweils vereinbarten Version eingesetzt.
    21.2 LEOSA prüft und sichert ausschließlich selbst geschriebene Code-Anteile. Die Durchführung kundenseitiger IT-Sicherheitsrichtlinien, spezielle Software-Tests, Test-Dokumentationen oder Normanforderungen sind gesondert zu vereinbaren.
    21.3 Kosten externer Zertifizierungen oder Audits trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  8. Datensicherung und Wiederherstellung
    22.1 Weder bei Webhosting-Angeboten noch bei LEOSA werden Daten standardmäßig gesichert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
    23.2 Datensicherung und Wiederherstellung verursachen Aufwand und werden – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – nach Aufwand abgerechnet.
  9. Projektlaufzeit und Folgen von Verzug
    23.1 Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Projektlaufzeit von 6 Monaten ab Beauftragung.
    23.2 Verzögert sich die Projektlaufzeit aus Gründen, die nicht von LEOSA zu verantworten sind, kann LEOSA nach vorheriger Information ein angemessenes monatliches Entgelt für zusätzlichen Projektmanagement-Aufwand berechnen.
    23.3 Mehrkosten können zudem entstehen, wenn durch Verzögerungen Anpassungen an neu erschienene Browserversionen oder Sicherheitsupdates erforderlich werden. Ein Upgrade auf neue Softwareversionen ist nicht Teil des ursprünglichen Angebots, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  10. Vorübergehende Nicht-Erreichbarkeit von Websites
    24.1 Websites können planmäßig vorübergehend nicht erreichbar sein, insbesondere bei Serverwechsel, Domainwechsel, Einspielen von Sicherheits- oder Versionsupdates sowie beim Livegang einer neuen Website.
    24.2 Die Dauer ist abhängig vom Serversetup, Umfang der Änderungen sowie der Unterstützung durch Hosting- und Domainprovider. Auf Wunsch kann eine Wartungsseite vorgeschaltet werden.
  11. Abnahme von Webprojekten / Übergabe
    25.1 Die Abnahme erfolgt grundsätzlich bei Übergabe der Website an den Kunden, das heißt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Website zur Bearbeitung/Nutzung freigegeben wurde und der Kunde Zugriff auf die Seite hat.
    25.2 Die kundenseitige Eingabe von Bildern und Texten ist kein Grund zur Verzögerung von Abnahme und Endabrechnung, sofern LEOSA die vereinbarte Leistung übergabefähig bereitgestellt hat.
    25.3 Nach Beendigung kundenseitiger Arbeiten wird LEOSA innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe die Live-Schaltung des Webprojektes einmalig ohne Zusatzverrechnung durchführen, sofern die Live-Schaltung nicht durch Umstände außerhalb der Sphäre von LEOSA verhindert wird (z. B. Provider-Freigaben).
  12. Verantwortung für Rechtsthemen
    26.1 Die Verantwortung für die rechtskonforme Gestaltung von Webangeboten (insbesondere Impressum, Datenschutz, Cookies, Newsletter/E-Mail-Versand, E-Commerce-rechtliche Anforderungen) liegt beim Kunden.
    26.2 Die Beiziehung eines Rechtsbeistandes wird ausdrücklich empfohlen. Rechtliche Beratung ist nicht Gegenstand der Leistungen von LEOSA, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Besondere Geschäftsbedingungen für Webhosting

  1. Wiederverkäufer / Drittanbieterleistungen
    27.1 Bei Webhosting-Angeboten tritt LEOSA als Wiederverkäufer auf und bietet Dienstleistungen eines Drittanbieters an.
    29.2 Es gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen, Service-Level-Agreements und Sicherheitsstandards des gewählten Providers.
  2. Domainumstellungen und Serverwechsel
    28.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Serverwechsel und Domainumstellungen (z. B. beim Launch der Website) bis zu 48 Stunden ab Durchführung des Wechsels durch den Provider dauern können.

Besondere Geschäftsbedingungen für Wartungen von Websites/Webshops

  1. Wartungsarbeiten ohne Wartungsvertrag
    29.1 Sofern kein separater Wartungsvertrag geschlossen wurde, erfolgt die Verrechnung von Wartungsarbeiten nach tatsächlich geleistetem Aufwand pro angefangener Stunde nach dem jeweils aktuellen Regiestundensatz von LEOSA.
  2. Laufende Wartungsverträge / Indexanpassung
    30.1 LEOSA ist berechtigt, Wartungsverträge einer jährlichen Indexanpassung zu unterziehen, jeweils zu Beginn des Servicejahres, bezogen auf den Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des erstmaligen Vertragsabschlusses, soweit rechtlich zulässig.
  3. Sicherheitsupdates
    31.1 Wird im Rahmen eines Wartungsservice ein Open-Source-System (z. B. WordPress) betreut, ist LEOSA berechtigt, sicherheitsrelevante Updates ohne vorherige Genehmigung des Kunden einzuspielen und den Aufwand im Rahmen des Wartungsservice abzurechnen.

Besondere Bedingungen für Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA)

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung
    32.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden SEO- und SEA-Dienstleistungen auf mindestens zwölf Monate abgeschlossen.
    32.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderquartal, sofern er nicht mit einer Frist von zwei Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
    32.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Wichtige Gründe zugunsten von LEOSA liegen insbesondere vor, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder offene Zahlungen trotz zweimaliger Mahnung nicht ausgleicht oder das kontoführende Bankinstitut des Kunden den Einzug offener Zahlungen ablehnt.
  2. Leistungsumfang SEA / Werbeschaltungen
    33.1 Im Zuge des Suchmaschinenmarketings bucht LEOSA Werbeschaltungen in vom Kunden ausgewählten oder von LEOSA empfohlenen Suchmaschinen/Plattformen.
    35.2 Der Kunde definiert ein monatliches Werbebudget, das für die Buchung der Anzeigen verwendet wird. Die Verwendung des Budgets wird dokumentiert und dem Kunden auf monatlicher Basis zur Verfügung gestellt.
    33.3 Für Betreuung, Einrichtung, Optimierung und Überwachung der Kampagnen erhält LEOSA das vereinbarte Betreuungsentgelt. LEOSA ist bemüht, bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, garantiert jedoch keine bestimmten Positionen, keine bestimmten Klickzahlen, keine bestimmten Umsätze/Conversions und kein durchgehendes Erscheinen von Anzeigen.
  3. Preise, Zahlungen, Spesen/Reisezeiten
    34.1 Für Leistungen, die LEOSA nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, können Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden, sofern diese anfallen und nicht ausdrücklich inkludiert sind.
    34.2 Innerhalb von Baden-Württemberg sind Reisespesen inkludiert. Der Zeitaufwand der Anreise wird zu 50 % verrechnet.
    34.3 Vereinbarte Leistungen werden am Anfang des Monats (oder Quartals) im Vorhinein in Rechnung gestellt. Stundenpakete werden zu 100 % im Vorhinein verrechnet.
    34.4 Bei unbezahlten Rechnungen kann LEOSA – zusätzlich zu Mahn- und Rechtsgebühren – Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. verlangen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  4. Gewährleistung / Ergebniszusagen SEO
    35.1 LEOSA vereinbart mit dem Kunden die Optimierung der Internetseite bzw. der Online-Präsenz. Die Positionierung einer Website bei Suchbegriffen in den Suchergebnissen liegt im Ermessen des jeweiligen Suchdienstanbieters.
    35.2 LEOSA übernimmt keine Gewähr für die Veröffentlichung, das Indexing oder das Erreichen einer bestimmten Position in Suchergebnissen und haftet auch nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung durch Suchmaschinen/Plattformen.
    35.3 Dem Kunden ist bewusst, dass sich Rankings jederzeit ändern können.
    35.4 Der Kunde versichert, dass er nur eigene Websites optimieren lässt oder im Auftrag und mit dem Einverständnis von Dritten handelt. Sofern dennoch Schäden an Webseiten Dritter entstehen und hieraus Ansprüche resultieren, haftet der Kunde; LEOSA ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Ende der AGB.